Die gute Nachricht vorweg: Sie zahlen keine Künstlersozialabgaben bei der Beauftragung einer GmbH.
Die Abgabe fällt nur für Aufträge an Selbstständige an. Dann spielt es keine Rolle, ob der Beauftragte die Tätigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ausführt, ob er als Einzelfirma agiert oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betreibt.
Die KSA entfällt dagegen, wenn Ihr Auftrag an eine GmbH, UG haftungsbeschränkt, KG, OH, Ltd. oder AG geht.
Künstlersozialabgabe als Stolperfalle bei der Beschäftigung von Freelancern und Selbstständigen
Zahlen Sie eine Künstlersozialabgabe? Nein – Sie haben ja mit Künstlern nichts am Hut. Oder vielleicht doch? Denn schon der Auftrag an eine Werbeagentur, einen Texter, einen Webdesigner, einen Fotografen oder der Auftritt einer Live-Band auf der Firmenveranstaltung kann bedeuten, dass eine Künstlersozialabgabe (KSA) fällig wird.
Zahlen nur die klassischen Verwerter?
Künstlersozialabgaben zahlen aber doch nur die klassischen Verwerter wie Verlage, Presseagenturen, Bilderdienste, Werbe- und PR-Agenturen oder Konzertveranstalter, Kunsthändler, Theater, Orchester und Museen – denken Sie?
Und schon wieder unterliegen Sie hier einem weit verbreiteten Irrglauben. Denn auch Unternehmen, die Werbung, Imagepflege oder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben, selbst wenn es nur gelegentlich ist, sind laut Gesetz verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe zu leisten, wenn sie die Dienste einer selbstständigen und künstlerisch tätigen Person in Anspruch nehmen.
Welche Unternehmen müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmelden?
Im Grunde betrifft die KSA also fast jedes Unternehmen. Denn auch die kleine Pressemeldung, die simple Visitenkartengestaltung, das Homepage-Design, die Kurzmeldung auf der Internetseite oder eine Vernissage und die Musikband, die auf der Firmenpräsentation spielt, werden als Marketingmaßnahme des Unternehmens bewertet und machen es damit KSA-pflichtig. Unternehmen, die regelmäßig künstlerische Aufträge vergeben, müssen sich unaufgefordert bei der Küstlersozialkasse anmelden.
Wann entfällt die Künstlersozialabgabe sonst noch?
Bei privaten und nichtkommerziellen Veranstaltungen, beispielsweise einer Hochzeit oder einem Vereinsevent wird z.B. keine KSA für einen beauftragten Fotografen oder eine Band fällig. Wenn Ihre Werbemaßnahmen nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich sind, entfällt die KSA ebenfalls. Aber Vorsicht: Hier müssen Sie unter der Geringfügigkeitsgrenzen von 450 Euro pro Jahr bleiben.
Was ist die Künstersozialabgabe eigentlich und wie hoch ist sie?
Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Künstlersozialabgabe (KSA) der Unternehmen geleistet, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sank zum 1.1.2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent. Für diese Abgabe ist der Auftraggeber verantwortlich. Die KSA darf dem Künstler nicht von seiner Rechnung abgezogen werden.
Wir sind künstersozialabgabefrei für Sie da, auch künstlerisch.
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